Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihr Boot. Berechnen Sie die aktuellen Tarife aus dem Jahr 2023.
Im Angebotsrechner finden Sie die bekannte Nammert Bootsversicherung.
Wenn Sie Hilfe beim Berechnen benötigen, nutzen Sie unsere kostenfreie Hotline unter 0800-646 66 76. Hier geben wir Ihnen auch gerne mehr Infos zu bestimmten Tarifen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer benötigt eine Bootsversicherung ?
- 2 Wie wird der Beitrag eines Motorbootes bzw. Segelbootes berechnet ?
- 3 Leistungen der Bootshaftpflichtversicherung
- 4 Welche Leistungen beinhaltet die Bootskaskoversicherung ?
- 4.1 Mietschäden am Winterlager
- 4.2 Bergungskosten
- 4.3 Ist in der Bootsversicherung der Trailer mitversichert ?
- 4.4 Was muss bei der Vollkasko beachtet werden ?
- 4.5 Übersicht der Leistungen der Bootskaskoversicherung
- 4.6 Abzüge „Neu für Alt“
- 4.7 Was sind persönliche Effekte ?
- 4.8 Kann man auch eine spezielle Unfallversicherung für die Bootsinsassen abschließen ?
- 4.9 Übersicht der Leistungen der Bootsunfallversicherung
- 4.10 Gilt eine Bootsversicherung nur in Deutschland ?
- 5 FAQ !
- 5.1 Was bedeutet in der Bootsversicherung der Begriff „Feste Taxe“ ?
- 5.2 Gibt es einen aktuellen Bootsversicherung Test aus der Stiftung Warentest (Finanztest) ?
- 5.3 Gibt es auch einen Schadenfreiheitsrabatt ?
- 5.4 Welchem Zweck dient der sogenannte „Bootspass“ ?
- 5.5 Ratgeber : Was für ein Schadensfall tritt häufig auf ?
- 5.6 Unser Service
Wer benötigt eine Bootsversicherung ?
Als Besitzer eines Motorbootes benötigen Sie auch eine Bootshaftpflicht, wenn Sie im Wasserverkehr unterwegs sind. Wie bei dem PKW und der notwendigen Autoversicherung sollte auch ein Segelboot eine Absicherung besitzen. Die Bootshaftpflichtversicherung ist in Deutschland, anders wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, gesetzlich nicht vorgeschrieben. Natürlich ist diese Absicherung für Bootseigner aber unverzichtbar.
Wenn man sich aber den günstigen Preis einer Bootshaftpflicht anschaut, dann sollten Eigner eines Bootes nicht auf diesen wichtigen Schutz verzichten. In unserem Bootsversicherung Rechner finden Sie für Ihr Motorboot, Segelboot, Kanu, Ruderboot, Jolle oder Schlauchboot genügend Angebote.
Ebenso können Hobbykapitäne bei Beginn der Wassersportsaison Bootsarten wie Faltboote, Paddelboote, Mehrrumpfboote, Festrumpfschlauchboot, Wohnboote oder ein Gummiboot von der Versicherung absichern lassen. Bei Sonderfahrzeugen oder Eigenbauten mit Segelantrieb ist ein Onlineabschluss nicht möglich. Wenn Sie solch ein Wassergefährt besitzen, dann halten Sie mit uns Rücksprache. Diese Boote sind anfragepflichtig.
Hie finden Sie eine Statistik der Bundesstelle für Seeeunfalluntersuchung. Hier sehen Sie die gemeldeten Unfälle aus der Berufsschifffahrt und dem privaten Wassersport (Segelboot oder Motorboot) für die Jahre 2012 bis 2014.2012 | 2013 | 2014 | |
---|---|---|---|
Sehr schwerer Seeunfall | 3 | 2 | 6 |
Schwerer Seeunfall | 8 | 16 | 20 |
Wenig schwerer Seeunfall | 332 | 221 | 214 |
Vorkommnisse | Keine | 44 | 67 |
Andere (See-) Unfälle (AU) | 54 | 92 | 67 |
- davon Sportboote | 42 | 73 | 49 |
Kein Unfall aus See | 65 | 42 | 52 |
Gesamte Meldungen | 462 | 417 | 426 |
Die Absicherung kann neben der obligatorischen Bootshaftpflichtversicherung noch eine Vollkaskoversicherung für Boote beinhalten.
Benutzt man ein Wasserfahrzeug, wie bei Paddelboot, Ruderboot oder Tretboot, die ohne einen Motor oder ohne Segel angetrieben werden, kann es möglich sein, dass diese Boote auch einen Schutz in der privaten Haftpflichtversicherung haben. Hier sollte man in die Bedingungen, den AGB, seiner privaten Haftpflichtversicherung bezüglich eines Boots schauen. Dasselbe gilt für ein gemietetes Boot. Hier kann es bei einer leistungsstarken Privathaftpflicht vorkommen, dass in speziellen Fällen eine Bootsversicherung nicht gebraucht wird.
Wenn man aber die relative niedrigen Beiträge einer reinen Bootshaftpflicht sieht, kann es nicht schaden, vorsorglich eine Absicherung für das eigene Boot zu beantragen. Berechnen Sie einfach Ihr Boot in unserem Vergleichsrechner.
Sollte die Bootsversicherung eine Skipperhaftpflichtversicherung besitzen ?
Wenn man sich im Urlaub ein Boot leiht, benötigt man eine sogenannte Skipperhaftpflicht.
Bei der Nammert besteht Versicherungsschutz für die Skipperhaftung für das Führen von Motor- oder Segelbooten mit einer Motorleistung unabhängig der Leistungshöhe und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges und ist in seinem Geltungsbereich auf Europa und das gesamte Mittelmeer begrenzt. Er umfasst nicht die Forderungsausfalldeckung und ist auf eine Versicherungssumme in Höhe von 20.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Bei Personenschäden, begrenzt sich die Entschädigungssumme auf maximal 15.000.000 Euro bei einer geschädigten Person. Bei mehreren geschädigten Personen durch einen Versicherungsfall kann die Gesamtentschädigungssumme nicht die Versicherungssumme von 20.000.000 Euro überschreiten.
Man sollte auch wissen, dass in vielen Länder der Besitz einer Absicherung für ein Boot zwingend vorgeschrieben ist. Bei einem Unfall und dem daraus resultierenden Schaden kann ein fehlender Versicherungsschutz böse Konsequenzen für den Skipper haben. Weiter unten zeigen wir Ihnen ein paar bekannte Schadensfälle.
Wie wird der Beitrag eines Motorbootes bzw. Segelbootes berechnet ?
Bei der Berechnung spielen verschiedene Merkmale des Bootes und des Fahrverhaltens eine Rolle. So fließt das das Alter des Motorbootes, der Wiederbeschaffungswert, die Motorleistung in KW, das Fahrtgebiet und andere Besonderheiten in die Berechnung der Bootsversicherung mit ein.
Die Bootshaftpflichtversicherung sollte mindestens eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro betragen.
Wichtig für die Einschätzung der Risiken ist für die Versicherungen auch die Angabe, ob der Kunde mit dem Boot aktiv an Segelregatten teilnimmt oder ob die Yacht vermietet wird.
Auch die Tatsache, ob persönliche Effekten mitversichert werden sollen, spielt bei der Ermittlung des Beitrages eine Rolle. Unser Bootsversicherung Tarifrechner bietet alle Optionen.
Auf welche Besonderheiten ist bei einer Bootsversicherung zu achten ?
Der Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Wert des Boots, zu dem es auf dem freien Markt zu erwerben ist. Dieser Wert gilt nur für die Vollkasko und hat keine Auswirkung auf die Bootshaftpflicht. Neue Boote sollte einen Vollkaskoschutz erhalten, da in einem solchen Fall ein Totalverlust finanziell sehr schmerzen würde.
Beim Berechnen der Haftpflicht braucht der Wiederbeschaffungswert nicht beachtet zu werden. Bei den Besonderheiten muss man angeben, wenn man ein Motorboot mit Turbinenantrieb, eine Ferrozement-Yacht, ein Hausboot, Jet-Ski beziehungsweise Waterbike, ein Luftkissenfahrzeug oder eine Motoryacht mit über 80 km/h versichern will. Beim Fahrtgebiet sollte man der Versicherung genau angeben, ob man auf deutschen, europäischen Binnengewässer oder sogar weltweit mit dem Boot unterwegs ist.
Auch die schadensfreien Jahre sind wichtig für den Beitrag in der Bootsversicherung. Die schadensfreien Jahre können von gar keinem Jahr, oder auch keinem Vorversicherer, bis 4 Jahre und mehr ausgehen. Da ein Motorboot oder Motoryacht schon eine relativ große Investition ist, sollte die Absicherung vielleicht auch eine Teilkaskoversicherung und eine Vollkaskoversicherung beinhalten.
Natürlich kostet selbst eine günstige Kasko wesentlich mehr Geld als eine reine Bootshaftpflichtversicherung. Hier muss der Kunde letztendlich darüber entscheiden, ob sich diese Mehrausgaben rechnen.
Leistungen der Bootshaftpflichtversicherung
Wie wichtig ist die Bootshaftpflicht?
Bei der Bootsversicherung sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden zu versichern. Berechtigte Schadensersatzforderungen von Dritten können beim Unfall mit einem Boot in die Hunderttausende Euros gehen.
Ohne eine entsprechende Bootshaftpflichthaftpflichtversicherung ist hier der finanzielle Ruin nicht zu verhindern. Fast jeder Tarif in unserem Vergleich bietet hier eine andere Versicherungssumme. Die Nammert hat eine Höchstversicherungssumme von 10, 25 oder 50 Millionen €. Die Deckungssummen für Personenschäden beträgt 10 oder 25 Millionen, für Sachschäden 10, 25 oder 50 Millionen.
Gewässerschäden
Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden
(1) durch Einleiten oder Einbringen von gewässerschädlichen Stoffen in Gewässer oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer. Dies gilt auch, wenn die Einleitung oder Einwirkung zur Rettung anderer Rechtsgüter geboten ist;
(2) durch betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus
Tankverschlüssen, Betankungsanlagen oder aus maschinellen Einrichtungen des Schiffes.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche in der Bootsversicherung gegen die Personen (Sie oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Vermögensschäden
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages der Bootsversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind und die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
(1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
(7) aus
a. Rationalisierung und Automatisierung;
b. Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,-wiederherstellung
c. Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten
(8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen;
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
(12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal 50.000.000 Euro. Diese Versicherungssumme bildet auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Übersicht der Leistungen der Bootshaftpflichtversicherung
Bootshaftpflichtversicherung | BASIS | BASIS + | PREMIUM |
---|---|---|---|
Maximale Höchstversicherungssumme | 10 Mio. € | 25 Mio. € | 50 Mio. € |
Personenschäden | 10 Mio. € | 25 Mio. € | 25 Mio. € |
Sachschäden | 10 Mio. € | 25 Mio. € | 50 Mio. € |
Gewässerschäden | 10 Mio. € | 25 Mio. € | 50 Mio. € |
Umweltschäden | 3 Mio. € | 25 Mio. € | 50 Mio. € |
Mietsachschäden | ✕ | 200 Tsd. € | 50 Mio. € |
Vermögensschäden | ✕ | 200 Tsd. € | 50 Mio. € |
Forderungsausfallsdeckung | ✕ | 25 Mio. € | 50 Mio. € |
Skipperhaftung | ✕ | 10 Mio. € | 20 Mio. € |
Bootstrailer | ✕ | 2 Mio. € | 2 Mio. € |
Sicherheitsleistung. | ✕ | 50 TSD. € | 200 Tsd. € |
Such- und Hilfekosten | ✕ | 20 Tsd. € | 20 Tsd. € |
Beiboot | ✕ | Bis 30 PS | ✓ |
Auslandsschäden | ✓ | ✓ | ✓ |
Gelegentliche Vermietung | ✓ | ✓ | ✓ |
Sportgeräte | ✕ | ✓ | ✓ |
Persönliche Haftung | ✕ | ✓ | ✓ |
Vereinsregatten | ✕ | ✓ | ✓ |
Regatten | ✕ | ✕ | ✓ |
Neuwertentschädigung | ✕ | ✕ | ✓ |
Ansprüche von Crew Mitgliedern untereinander | ✕ | ✕ | ✓ |
Innovationsklausel / Leistungsgarantie | ✕ | ✕ | ✓ |
Welche Leistungen beinhaltet die Bootskaskoversicherung ?
Mietschäden am Winterlager
Der Versicherungsschutz für Ihr Boot besteht auf allen Gewässern innerhalb des in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Fahrtgebietes, inklusive einer kurzfristigen Erweiterung für maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr über das vereinbarte Fahrtgebiet ohne Einschränkung hinaus. Bei Überschreitung ist uns das erweiterte Fahrtgebiet der Versicherung mitzuteilen.
Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie bei mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen des Wassersportfahrzeugs, wenn dieses unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert ist. Wassergrundstücke gelten als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite geöffnet ist.
Bergungskosten
Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.
Die Nammert Bootsversicherung ersetzt auch Bergungskosten des Wracks, sowie die Kosten zur Beseitigung des Wracks, soweit die Hebung und/oder die Wrackbeseitigung von der Behörde angeordnet wurden. Diese Aufwendungen werden, neben der versicherten Sachentschädigung, erstattet.
Voraussetzung für die Übernahme der vorstehend definierten Kosten ist der Eintritt eines versicherte Ereignisses (versicherte Risiken in den Bedingungen), durch welches der Versicherungsnehmer zur Beseitigung/Bergung des Wracks oder Tragung der entsprechenden Kosten verpflichtet ist und für dessen Eintritt keine Haftpflichtversicherung einzutreten hat.
Ist in der Bootsversicherung der Trailer mitversichert ?
Nicht alle Yachtversicherungen haben eine Allgefahrendeckung für Ihr Boot oder Ihre Yacht und die Versicherung eines nicht versicherungspflichtigen Trailers. Weiterhin bezahlt der Anbieter der Bootskaskoversicherung den Schaden durch eine mutwillige Beschädigung und den Schaden durch eine böswillige Beschädigung. Auch die höhere Gewalt sollte als Gefahr in einer Kaskoversicherung abgesichert sein.
Was muss bei der Vollkasko beachtet werden ?
Der Kaskoschutz bietet einen Schutz vor Diebstahl des Boots und des Motors. Auch der Teildiebstahl ist im Bereich Kasko abgesichert. Außerdem wird bei Schäden durch Blitz, Brand und Explosion geleistet. Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Bootsversicherung.
Bei der Nammert ist der Versicherungswert für fabrikneue Sachen der Neuwert (=Wiederbeschaffungskosten einer neuen Sache gleicher Art und Güte), ansonsten erfolgt der Wertersatz aus Basis des jeweiligen Zeitwerts der versicherten Sachen auf dem deutschen Bootsmarkt. Die Höhe der Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen und gilt als feste Taxe gemäß § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungswert bei der Versicherung jederzeit anpassen.
Bei Totalverlust oder wirtschaftlichem Totalschaden der versicherten Sachen ersetzt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Ein Totalverlust im Sinne der Bedingungen der Bootsversicherung liegt vor, wenn die versicherten Sachen dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen sind, sie gesunken sind und ihre Bergung wirtschaftlich sinnlos sind oder wenn sie in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört oder so beschädigt sind, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sachen übersteigen. Wirtschaftlich sinnlos ist eine Bergung der versicherten Sachen, wenn die voraussichtlichen Bergungskosten ihren Wiederbeschaffungswert zum Schadentag übersteigen.
Übersicht der Leistungen der Bootskaskoversicherung
Bootskaskoversicherung | BASIS | BASIS + | PREMIUM |
---|---|---|---|
Versicherungswert (Feste Taxe) | ✕ | ✓ | ✓ |
Unbegrenzte Feste Taxe | ✕ | ✕ | ✓ |
Selbstbehalt (SB) | ✕ | ✓ | ✓ |
Reduzierung des Selbstbehaltes (SB) | ✕ | ✓ | ✓ |
Rabattretter | ✕ | ✓ | ✓ |
Elektro- & Hybridfahrzeuge | ✓ | ✓ | ✓ |
Maschinendeckung | ✕ | ✓ | ✓ |
Keine Abzüge neu für alt | ✓ | ✓ | ✓ |
Transportkosten | ✓ | ✓ | ✓ |
Winterlager | ✓ | ✓ | ✓ |
Teilkaskoversicherung | ✓ | ✓ | ✓ |
Vollkaskoversicherung (Allgefahren-Deckung) | ✕ | ✓ | ✓ |
Diebstahlversicherung | ✓ | ✓ | ✓ |
Einbruch – Diebstahl | ✕ | ✓ | ✓ |
Vandalismus | ✕ | ✓ | ✓ |
Unbegrenzte Bergungskosten | ✕ | ✕ | ✓ |
Unfall des Fahrzeuges | ✕ | ✓ | ✓ |
Kollisionsschäden | ✕ | ✓ | ✓ |
Mitversicherung der Segelausrüstung | ✕ | ✓ | ✓ |
Regattafahrten | ✕ | ✕ | ✓ |
Persönliche Effekten inklusive | ✕ | ✓ | ✓ |
Schadenfreiheitsrabatt | ✕ | ✓ | ✓ |
Mitversicherung von Beiboot / Bootstrailer | ✕ | ✓ | ✓ |
Wassersportausrüstung / Jetski-Ponton | ✕ | ✓ | ✓ |
Inspektionskosten nach Grundberührung | ✕ | ✓ | ✓ |
Grobe Fahrlässigkeit | ✕ | ✓ | ✓ |
Schäden durch Osmose | ✕ | ✕ | ✓ |
Pannenhilfe | ✕ | ✕ | ✓ |
Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse | ✕ | ✕ | ✓ |
6 Wochen Urlaubsdeckung | ✕ | ✕ | ✓ |
24 Stunden Notruf-Hotline | ✕ | ✕ | ✓ |
Aufwendungsersatz im Seenotfall | ✕ | ✕ | ✓ |
Reise- und reisemedizinischer Service | ✕ | ✕ | ✓ |
Hilfe bei Unfall und/oder Defekt | ✕ | ✕ | ✓ |
Ersatzskipper | ✕ | ✕ | ✓ |
Kaution im Ausland | ✕ | ✕ | ✓ |
Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland | ✕ | ✕ | ✓ |
Unterstützung bei der Wiederbeschaffung | ✕ | ✕ | ✓ |
Unterstützung beim Umgang mit Behörden | ✕ | ✕ | ✓ |
Abzüge „Neu für Alt“
Sofern altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert sind, werden die Wiederherstellungskosten bei Teilschäden von der Versicherung wie folgt ersetzt:
• bis 3 Jahre: ohne Abzug
• nach 3 Jahren: 20 % Abzug
• nach 5 Jahren: 35 % Abzug
• ab 10 Jahren: 50 % Abzug
Was sind persönliche Effekte ?
Abgezogen wird von der Schadenssumme noch eine Selbstbeteiligung, sofern eine mit der Versicherung ausgemacht wurde. Es ist auch möglich, mit fast jedem Bootstarif persönliche Effekte mitzuversichern. Persönliche Effekte sind Gebrauchsgegenstände, wie Kleider, Ölzeug, Fernglas oder ein Sextant. Schutz kann auch im Lager und beim Transport von der zuständigen Wassersportversicherung angeboten werden.
Kann man auch eine spezielle Unfallversicherung für die Bootsinsassen abschließen ?
Für die Yacht kann auch eine Boots-Insassenunfall-Versicherung für die Crew mitversichert werden. Im Vertrag werden dann auch die Gäste oder der Bootsführer gegen einen Unfall abgesichert. Sie können die Unfallversicherung ganz einfach dem Vertrag hinzufügen, indem Sie uns anrufen. Wir geben Ihnen dann die gewünschten Informationen zur Hand. Der Geltungsbereich der Unfallversicherung ist weltweit. Der Schutz gilt für berechtigte Bootsinsassen, außer der angestellten Bootsbesatzung. Weiterhin sind bis 3 000 Euro Bergungskosten mitversichert. Das Skischlepprisiko ist nur mit besonderer Vereinbarung mitversichert.
Die Bedingungen können bei uns heruntergeladen werden. Wir führen die AGB (Versicherungsbedingungen) über die Bootshaftpflicht und der Bootskasko. Wichtige Informationen über die Yachtversicherung können Sie so sofort nachlesen. Bei einer offenen Frage nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Übersicht der Leistungen der Bootsunfallversicherung
Bootsunfallversicherung | BASIS | BASIS + | PREMIUM |
---|---|---|---|
Invaliditätssumme | 100.000 € | 250.000 € | 500.000 € |
Todesfallsumme | 25.000 € | 50.000 € | 100.000 € |
Helmbonus für Jetski-, E-Foil- und Jetboard-Piloten | bis 10.000 € | bis 25.000 € | bis 50.000 € |
Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr | ✓ | ✓ | ✓ |
Versichert ist der Bootseigner | ✓ | ✓ | ✓ |
Versichert sind der Bootseigner und dessen Familienangehörige 1. Grades. | ✕ | ✓ | ✓ |
Versichert sind der Bootseigner und alle berechtigten Insassen (Skipper, Crew und Gäste) | ✕ | ✕ | ✓ |
Todesfallleistung bei Verschollenheit | ✓ | ✓ | ✓ |
Erweiterter Unfallbegriff | ✓ | ✓ | ✓ |
Ehrenwerte Motive | ✓ | ✓ | ✓ |
Ertrinken/Ersticken | ✕ | ✓ | ✓ |
Vergiftung | ✕ | ✓ | ✓ |
Einatmen von Gasen/Dämpfen | ✕ | ✓ | ✓ |
Kosmetische Operationen | ✕ | bis 5.000 € | bis 10.000 € |
Zahnbehandlungen und Zahnersatz | ✕ | bis 5.000 € | bis 10.000 € |
Verbesserte Gliedertaxe | ✕ | ✕ | ✓ |
Motorbootrennen und Regattasegeln | ✕ | ✕ | ✓ |
Tauchtypische Gesundheitsschäden | ✕ | ✕ | ✓ |
Medizinische Notfallkosten | ✕ | ✕ | ✓ |
Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten | ✕ | ✕ | ✓ |
Rücküberführungskosten Boot/Yacht | ✕ | ✕ | ✓ |
Jahresbeitrag (inkl. Versicherungssteuer) | 39 € | 99 € | 149 € |
Gilt eine Bootsversicherung nur in Deutschland ?
Wenn der Bootsbesitzer eine Bootsversicherung online abschließen will, muss er auch das Fahrtgebiet angeben. Dieses Fahrtgebiet ist aufgeteilt in deutsche Binnengewässer ohne Rhein, alle deutschen Binnengewässer, ein Binnensee in Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Österreich oder Flüsse und Binnengewässer in Europa (inkl. Nordsee, Ostsee und Atlantik). Auch Bootsfahrten auf dem Mittelmeer können versichert werden. Nach der Berechnung werden dann nur dann Tarife angezeigt, die dieses spezielle Fahrtgebiet versichern.
Leider kann nicht jedes Boot durch eine Bootsversicherung versichert werden. Besonders Boote, deren Anker im Ausland liegen, sind nicht einfach zu versichern.
FAQ !
Was bedeutet in der Bootsversicherung der Begriff „Feste Taxe“ ?
Besteht eine Bootskasko, dann sollte die versicherte Summe dem wirklichen Wert des Bootes entsprechen. Diese Vorgehensweise wird allgemein „feste Taxe“ genannt. Kommt es bei dem Boot zu einem Totalverlust (z.B. Brand), dann erhält der Bootsbesitzer die Versicherungssumme, die in der Police genannt wird. Hierbei sollte man aber auch einen Blick in die AGB wagen, denn viele Gesellschaften bieten diese Taxe nur für einen bestimmten Zeitraum. Ist dieser Zeitraum verstrichen, prüft die Bootsversicherung ob die versicherte Summe und der aktuelle Bootswert auch übereinstimmen. Der Tarif Premium der Bootskasko der Nammert ersetzt bei Totalverlust die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Beim Tarif Basis bzw. Basis Plus hingegen wird bei einem Totalverlust des Bootes der Zeitwert am Schadentag abzüglich eines etwaigen Restwertes ersetzt.
Bei der Nammert Bootsversicherung ist die feste Taxe festgeschrieben ab Fertigstellung bis zu einem Bootsalter von 5 Jahren. Die feste Taxe gilt dann, wenn die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses entspricht. Auch bei der Helvetia ist der Versicherungswert die in der Police festgelegte Versicherungssumme als feste Taxe auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung.
Gibt es einen aktuellen Bootsversicherung Test aus der Stiftung Warentest (Finanztest) ?
Der letzte Test der Stiftung Warentest (Finanztest) wurde in der Ausgabe 04/2013 veröffentlicht. Für den Vergleich wurden unterschiedliche Yachten für eine Berechnung herangezogen. Getestet wurden unter anderem die Angebote der Versicherungsmakler Neubacher, Firmenich, Pantaenius, Yachting24, Certus und Caravella. Auch die Tarife der Mannheimer wurden durchgerechnet. Das Ergebnis des Tests kann man so zusammenfassen, dass jedes Schiff individuell bei jeder Gesellschaft berechnet werden muss. Es gibt keinen Spezialmakler, der die günstigste Bootsversicherung für alle Boote oder jede Yacht bereitstellt.
Gibt es auch einen Schadenfreiheitsrabatt ?
Die Nammert Wassersport-Kaskoversicherung bietet im Tarif Premium einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) für Bootseigner an.
Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres durchgehend bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein versicherter Schaden gemeldet wurde, erhalten Sie ab der nächsten Hauptfälligkeit folgenden Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren Kaskobeitrag:
• 10 % nach Ablauf eines schadenfreien Versicherungsjahres
• 20 % nach Ablauf von zwei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren
• 30 % nach Ablauf von drei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren
• 40 % nach Ablauf von vier aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren
Nach einem Schaden, für den wir Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet haben, wird, reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt um 20 %. Bei zwei Schadenfällen innerhalb eines Versicherungsjahres entfällt der Rabatt ab der nächsten Hauptfälligkeit.
Nach erneutem schadenfreiem Verlauf entsteht unter den genannten Bedingungen wieder Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Sofern der Vertrag fünf Jahre oder länger schadenfrei verlaufen ist, wird die Rückstufung beim ersten Schaden ausgesetzt.
Welchem Zweck dient der sogenannte „Bootspass“ ?
Den Bootspass entwickelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Kooperation mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Behörden reagierten damit auf die steigende Anzahl des Bootsdiebstahls. Leider werden immer mehr Motorboote und Segelboote zur Fahndung ausgeschrieben. Als Hilfe zu einer eindeutigen Identifizierung eines gestohlenen Boots soll der Bootspass dienen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Eine ausführliche Beschreibung und Hinweise des Diebesguts erleichtert die Arbeit der Polizei. Somit können innerhalb kürzester Zeit gezielte Maßnahmen zur Fahndung eingeleitet werden. Als Service bieten wir Ihnen hier einen Link, wo Sie den Bootspass vorfinden. Bei einem Klick auf den Link öffnet sich die Homepage der Polizei Beratung. Der Bootspass ist eine große Hilfe bei einem Schadensfall.
Ratgeber : Was für ein Schadensfall tritt häufig auf ?
Wie wir schon gelesen haben, ist ein Schadensfall auf See nicht gerade selten. Aus diesem Grund ist eine günstige Wassersportversicherung nicht obligatorisch, sondern vielmehr Pflicht. Ein nicht selten vorkommender Schadensfall ist das Auslaufen von Öl beim Betanken. Wenn beim Tanken des Bootes eine nicht unerhebliche Menge Öl in Wasser gelangt, kann man sich vorstellen, welche Kosten am abpumpen durch die Feuerwehr entstehen. Durch eine leistungsstarke Wassersportversicherung kann sich vor solchen Kosten schützen. Natürlich ist die Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug auch ein häufig gesehener Schadensfall.
Den Service der Berechnung einer Wassersportversicherung durch den vorliegenden Tarifrechner bietet Ihnen hier die Honoro UG. Wir bieten Ihnen alle notwendigen Informationen zur Wassersportversicherung. Jede Person, die auf Booten unterwegs sind, sollten neben der Wassersprotversicherung auch eine private Unfallversicherung und eine private Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese Absicherungen und andere Produkte können auf den Seiten der Honoro UG berechnet und abgeschlossen werden.
Auch andere Fortbewegungsmittel wie das Auto und das Motorrad können mit einer Autoversicherung und Motorradversicherung versichert werden. Auch Produkte, wie ein gewerblicher Rechtsschutz, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, private Rentenversicherung, Riester Rente, Insassenunfallversicherung und betriebliche Altersvorsorge, Produkte für Finanzen und Geldanlage und private Krankenversicherung haben wir in unserem Angebotspalette. Auf unserer Startseite finden Sie Zugang zu allen angebotenen Produkten.